BEPS Pillar II - Global Tax Reporting

On-Demand-Webinar "CCH Tagetik Global Minimum Tax – So sind Sie für BEPS Pillar Two gerüstet"

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die globale Mindestbesteuerung BEPS Pillar II. Wir zeigen, welches Ziel BEPS Pillar II verfolgt und wie das Thema technisch unterstützt werden kann. Schauen Sie sich gerne auch unser kostenfreies On-Demand-Webinar "CCH Tagetik Global Minimum Tax – So sind Sie für BEPS Pillar Two gerüstet" dazu an.

Ausgangspunkt

Ausgangspunkt der globalen Mindestbesteuerung bilden die Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung im Englischen "base erosion an profit shifting" (BEPS). BEPS ist ein weltweites Problem, bei dem Unternehmen versuchen, ihre Gewinne in Länder zu verlagern, in welchen sie weniger Steuern zahlen müssen. Somit bezeichnet BEPS Pillar II die Reform des internationalen Steuersystems durch die OECD und ist eine Initiative zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen. Sie zielt darauf ab, Lücken und Missbrauchsmöglichkeiten im internationalen Steuersystem zu schließen.

Mit der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union wurden die Empfehlungen der OECD ins Unionsrecht übertragen.

Ziel

Zielsetzung der Richtlinie ist es, dem ständigen Bestreben multinationaler Unternehmen den Gewinn in Steuerhoheitsgebiete zu verlagern, in denen es eine sehr niedrige Besteuerung gibt, entgegenzuwirken und dafür zu sorgen, dass auch diese Unternehmen einen angemessenen Steuerbeitrag von 15 % auf ihre Gewinne leisten. Mit dieser Maßnahme soll dem Wettbewerb um immer niedriger werdende Körperschaftsteuersätze ein Ende gesetzt werden, in dem die Vorteile einer Gewinnverlagerung verloren gehen! Es soll sichergestellt werden, dass es gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen weltweit gibt und die Staaten in die Lage versetzt werden, ihre Steuereinnahmen zu sichern.

Umsetzung

Umgesetzt soll die globale Mindestbesteuerung mit zwei zusammenhängenden Regeln werden, die in Kombination dafür sorgen, dass die Unternehmen immer zumindest 15 % Körperschaftsteuer auf alle Gewinne zahlen. Zahlt ein Tochterunternehmen in einem Steuerhoheitsgebiet effektiv weniger als 15 % Steuern, wird eine zusätzliche Ergänzungssteuer fällig. Die Verpflichtung trifft die in einem Mitgliedsstaat gelegene Muttergesellschaft unabhängig davon, ob die Tochter innerhalb der Union oder außerhalb der Union liegt. Die Vorschriften gelten für alle Geschäftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen.

Wer ist betroffen?

Um negative Auswirkungen auf kleinere multinationale Unternehmen im Binnenmarkt zu vermeiden, wird die Richtlinie nur auf Unternehmen angewendet, die mindestens 750 Millionen Euro an konsolidierten Jahresumsätzen erzielen.

Zudem wurden staatliche Einheiten, internationale Organisationen, Pensionsfonds und Organisationen ohne Erwerbszweck, einschließlich Organisationen für den Zweck der öffentlichen Gesundheitsversorgung vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Auch Investmentfonds und Immobilieninvestmentvehikel, die an der Spitze von Beteiligungsketten stehen, wurden ausgenommen, da die erzielten Erträge dieser Einheiten auf der Eigentümerebene besteuert werden.

Im Mittelpunkt des Systems steht immer die oberste Muttergesellschaft, da diese in der Regel verpflichtet ist, die Abschlüsse aller Einheiten zu konsolidieren bzw. wenn eine Konsolidierung nicht vorgeschrieben ist, zumindest über die entscheidenden Informationen verfügt. Ist die Muttergesellschaft eine ausgenommen Einheit oder liegt die Muttergesellschaft in einem Gebiet, das die OECD-Mustervorschriften nicht umgesetzt hat, kann die Verpflichtung dieser Verordnung jedoch auch eine in der Union gelegene untergeordnete Geschäftseinheit treffen. Obwohl die Verordnung primär die Muttergesellschaft der multinationalen Unternehmensgruppe im Fokus hat, liegt die Hauptverantwortung für die Abgabe der Ergänzungssteuererklärung bei den einzelnen Geschäftseinheiten selbst. Womit auch der Steuerbehörde am Ort der Geschäftseinheit die Möglichkeit gegeben wird, diese auf Richtigkeit zu prüfen. Aber auch hier sind Ausnahmen und Abweichungen möglich.

De-minimis-Ausnahmen

Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Zielen der Reform und dem daraus entstehenden Verwaltungsaufwand zu gewährleisten, wurde eine De-minimis-Ausnahme in der Verordnung verankert. Die De-minimus-Ausnahme besagt: Unternehmen, die durchschnittlich weniger als 10 Millionen Euro Umsatzerlöse und durchschnittlich weniger als 1 Million Euro Gewinne/Verluste in einem Steuerhoheitsgebiet erzielen, müssen seitens des Konzerns keine Ergänzungssteuer zahlen, selbst wenn der effektive Steuersatz unterhalb des Mindeststeuersatzes liegt.

Technische Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung

In diesem kostenfreien On-Demand-Webinar stellen wir Ihnen die Expertenlösung CCH® Tagetik Global Minimum Tax vor, welche entwickelt wurde, um multinationalen Konzernen bei der Einhaltung der neuen Vorschriften zur globalen Mindeststeuer zu helfen.

Die Lösung bietet folgende Funktionen:

  • Identifikation der betroffenen Unternehmen: Die Lösung hilft Ihnen dabei, die von den GMST-Vorschriften betroffenen Unternehmen in Ihrem Konzern zu identifizieren.
  • Datenerfassung: Die Lösung ermöglicht die automatisierte Erfassung aller notwendigen Datenpunkte und Informationen für die Berechnung der GMST-Zusatzsteuern.
  • Berechnungen: Die Lösung führt die erforderlichen Berechnungen durch, um die GMST-Zusatzsteuern zu bestimmen und zuzuordnen.
  • Reporting: Die Lösung generiert Berichte, die Ihnen die Ergebnisse der Berechnungen und die Auswirkungen der GMST auf Ihr Unternehmen veranschaulichen.

Bitte geben Sie uns Ihre Kontaktdaten bekannt, damit wir Ihnen umgehend den Link zum Video per E-Mail schicken können. Ihre Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht weitergegeben, siehe Datenschutz.

Die Globale Mindestbesteuerung BEPS Pillar II kann auch mit der leistungsstarken Software Lucanet umgesetzt werden!

Eines ist sicher: BEPS Pillar II wird erhebliche Auswirkungen auf die steuerlichen Abläufe von Konzernunternehmen haben, sorgt jedoch auch dafür, dass Unternehmen fair ihren Beitrag zum Steuersystem leisten.

Sollten Sie Fragen zum Thema globale Mindestbesteuerung haben oder Unterstützung bei der technischen Umsetzung benötigen, dann kontaktieren Sie uns gerne!


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Mario Rosenfelder - Controllingexperte